Welche Maße, Abmessungen und Gewichte gelten für Auflieger?
Bei der Lkw-Auflieger Vermietung für Überlänge und Überbreite bietet NTM dir nicht nur klassische Sattelzugmaschinen, sondern auch spezialisierte Fahrzeuge wie Plateauauflieger und Tieflader. Damit lassen sich mühelos Transporte mit Überlänge, Überbreite oder besonders schweren Gütern durchführen. Bevor es losgeht, ist es wichtig, die gesetzlichen Maße und Gewichtslimits für Auflieger in Deutschland und Europa zu kennen.
Die Abmessungs- und Gewichtsvorgaben basieren auf der EU-Richtlinie 96/53/EG und sorgen dafür, dass Fahrzeuge sicher und effizient auf europäischen Straßen unterwegs sind. Diese einheitlichen Regelungen ermöglichen eine grenzüberschreitende Nutzung unserer Flotte und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
1. Maximale Länge
Die zulässige Länge für Fahrzeugkombinationen variiert je nach Art:
- Sattelzug (Zugmaschine mit Sattelauflieger): Die maximale Gesamtlänge liegt bei 16,50 Meter. Ein typischer Sattelauflieger hat dabei rund 13,60 Meter Länge, damit der Sattelzug insgesamt im Limit bleibt.
- Lastzug (Lkw mit Anhänger): Hier beträgt die erlaubte Gesamtlänge 18,75 Meter.
Diese Begrenzungen gelten für die meisten Standardanwendungen. Unsere speziell für Übergrößen entwickelten Auflieger bieten jedoch zusätzliche Flexibilität. Mehr zu den Längenanforderungen auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
2. Maximale Breite
Auch die Breite ist europaweit standardisiert:
- 2,55 Meter ist die zulässige Breite für die meisten Fahrzeugtypen und Auflieger.
- 2,60 Meter gilt für isolierte oder gekühlte Auflieger, die etwas mehr Raum für die Isolierung benötigen.
Für den Transport temperaturempfindlicher Waren findest du bei NTM entsprechend ausgestattete Fahrzeuge, die diese Breitenanforderungen erfüllen. Weitere Details zu Breitenvorgaben auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
3. Maximale Höhe
Die maximale Höhe für Auflieger beträgt in Deutschland und Europa 4,00 Meter. Diese Höhe ist so festgelegt, dass auch Brücken und Tunnel sicher passiert werden können. Informationen zur maximalen Höhe von Fahrzeugen findest du ebenfalls beim BMDV.
4. Maximales Gewicht
Das zulässige Gesamtgewicht spielt eine große Rolle:
- 40 Tonnen ist das maximale Gesamtgewicht für Sattelzüge im regulären nationalen und internationalen Verkehr.
- Im kombinierten Verkehr (z.B. Straße-Schiene-Transport) darf das zulässige Gewicht auf 44 Tonnen steigen.
Auch die Achslasten sind geregelt: Eine Lkw-Achse darf maximal 10 Tonnen tragen, eine Doppelachse bis zu 18 Tonnen und eine dreifache Achsgruppe 24 Tonnen. Für besonders schwere Transporte bieten wir bei NTM entsprechende Tieflader und Plateauauflieger, die speziell dafür ausgelegt sind. Gewichtsvorgaben findest du auf der Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM).
5. Sonderregelungen für Lang-Lkw
Für Lang-Lkw, auch „Gigaliner“ genannt, gelten besondere Vorschriften. Diese Fahrzeugkombinationen dürfen bis zu 25,25 Meter lang sein, dürfen aber nur auf bestimmten Strecken fahren. Deutschland hat dafür ein eigenes Streckennetz eingerichtet. Wenn dein Transport noch länger sein muss, beraten wir dich gerne über die möglichen Alternativen. Details zu Lang-Lkw und zugelassenen Strecken findest du auf der Seite des BMDV.
6. Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO und § 29 StVO
Wenn dein Transport über die standardmäßigen Maße oder Gewichte hinausgeht, sind spezielle Genehmigungen erforderlich:
- § 70 StVZO: Dieser Paragraph ermöglicht Ausnahmen von den technischen Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination bezüglich Maße, Gewichte oder Ausstattung von den Vorschriften der StVZO abweicht. Mehr dazu im Bundesrecht.
- § 29 StVO: Hier geht es um die übermäßige Straßenbenutzung. Eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO wird benötigt, wenn Fahrzeuge oder Züge die zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen überschreiten. Informationen zu § 29 StVO findest du auf dejure.org.
Für Transporte mit Überlänge, Überbreite oder Übergewicht hilft NTM dir gerne bei der Beantragung dieser Ausnahmegenehmigungen, damit alles reibungslos abläuft.
7. Geplante EU-Lockerungen und die deutsche Position
Um den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge zu fördern, plant die EU, das maximal zulässige Gewicht für elektrisch betriebene Lkw zu erhöhen. Grund dafür ist das zusätzliche Gewicht der Batterien bei E-Lkw. Diese Maßnahme soll es Transportunternehmen erleichtern, auf umweltfreundlichere Fahrzeuge umzustellen, ohne Einbußen bei der Ladekapazität hinnehmen zu müssen.
Deutschland sieht diese Pläne jedoch kritisch. Die Bundesregierung betont, dass vor einer Anhebung der Gewichtslimits die notwendige Infrastruktur für Elektro-Lkw geschaffen werden muss. Ohne ausreichende Lademöglichkeiten und Straßen, die auf höhere Lasten ausgelegt sind, könnten schwerere Fahrzeuge die Verkehrssicherheit und Effizienz beeinträchtigen. Diese Diskussion verdeutlicht, wie wichtig es ist, technologische Fortschritte im Einklang mit der Infrastruktur zu planen, um einen reibungslosen und sicheren Übergang zu emissionsärmeren Transportlösungen zu ermöglichen.
Fazit: Flexibilität und Sicherheit für jede Transportaufgabe
Mit NTM hast du die passende Lösung für jeden Transportbedarf – egal ob es um Standardgrößen oder Sondertransporte mit Übermaß geht. Unsere vielseitige Flotte ermöglicht es dir, auch besonders große oder schwere Ladungen sicher und vorschriftsgemäß zu transportieren.